Dienstliche Inhalte in sozialen Medien
Eigentlich sollten die Nutzer der sozialen Medien durch die Vielzahl der Presseberichte inzwischen insbesondere im Umgang mit Fotos von Dritten sensibilisiert sein – gerade, da Einsätze im Rettungsdienst im hochsensiblen Lebensbereich der Patienten stattfinden und deren Privatsphäre eines besonderen Schutzes bedarf. Jedoch ist festzustellen, dass eine Vielzahl der Nutzer der Generation „Kopf unten“ noch immer unbeirrt und bedenkenlos ihren privaten und auch beruflichen Alltag für die Usergemeinschaft fotografisch dokumentiert. Diese wird dann mit den privaten Fotos des Nutzers auf dessen Netzwerkprofil oder durch versendete Fotos an einzelne Kontakte oder ganze Gruppen versorgt.
Die Gründe für ein solches Handeln sind vielschichtig. Für die einen ist es ein Ausgleich der großen körperlichen und psychischen Belastung während der Einsätze. Für andere wiederum mag es schlicht ein Reiz sein, bei Freunden und Bekannten Aufsehen zu erregen und im Fokus der Aufmerksamkeit zu stehen. Von den möglichen weitreichenden rechtlichen Konsequenzen, die die Veröffentlichung ungenehmigter Fotos und damit auch die Erregung der Aufmerksamkeit anderer nach sich ziehen kann, sind die Veröffentlicher jedoch alle gleichermaßen betroffen – insbesondere dann, wenn sie sich in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis befinden.