Patient on stretcher with paramedics emergency aid

Praxisanleitung und -begleitung im Rettungsdienst

Mit der Schaffung des neuen Berufsbildes der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters veränderte sich auch die Ausbildung: Aus teilweise unentgeltlich arbeitenden Jahrespraktikanten wurden bezahlte Auszubildende, aus selbstzahlenden Lehrgangsteilnehmenden wurden durch Assessment-Verfahren ausgewählte, angestellte und bezahlte Berufsschüler. Doch nicht nur die Begrifflichkeiten rund um den Status der Lernenden änderten sich: Stellte bis vor wenigen Jahren noch die 120 Stunden umfassende Ausbildung der Lehrrettungsassistent*innen die höchste pädagogische Qualifikation auf der Lehrrettungswache dar, durchlaufen Kollegen nun ebenso wie die übrigen Gesundheitsberufe eine 300-stündige Qualifikation zu Praxisanleiter*innen. Und auch an den Berufsfachschulen hat sich einiges getan: Forderte das Rettungsassistentengesetz noch „geeignete Personen“ zur Durchführung des fachschulischen Unterrichts, schreibt das Notfallsanitätergesetz (von Übergangsregelungen und Ausnahmen bzgl. Besitzstandswahrung abgesehen) heutzutage hochschulisch qualifiziertes Lehrpersonal vor. Mit diesen Änderungen gehen selbstverständlich auch Veränderungen im Verhältnis von Lehrenden und Lernenden einher. Dieser Artikel beleuchtet die Entwicklungen seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes und analysiert aktuelle Neuerungen am Beispiel von Praxisanleitung und Praxisbegleitung im Rettungsdienst.

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